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   BSG, 16.12.1975 - 11 RA 64/75   

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https://dejure.org/1975,10914
BSG, 16.12.1975 - 11 RA 64/75 (https://dejure.org/1975,10914)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1975 - 11 RA 64/75 (https://dejure.org/1975,10914)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 64/75 (https://dejure.org/1975,10914)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.07.1959 - 4 RJ 239/57
    Auszug aus BSG, 16.12.1975 - 11 RA 64/75
    Da der Erstattungsantrag erst nach Inkrafttreten des RRG gestellt ist und dieses für Erstattungen keine Ubergangsvorschriften enthält, ist der Erstattungsanspruch nach 5 82 Abs. 1 AVG i.d.F. des RRG zu beurteilen (vgl. BSG 10, 127, 129).

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, entsteht hiernach der E15tattungsanspruch mit der Stellung des Antrags, sofern zu diesem Zeitpunkt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (BSG 10, 127, 129; SozR Nrn. 14, 15 zu 5 1505 EVO).

    Eine solche Auslegung, die am buchstäblichen Sinn der auch sonst sprachlich ungenauen (vgl. BSG 10, 127, 150) Vorschrift haftet, widerspricht jedoch Sinn und Zweck der Erstattungsregelung; sie würde zu Ergebnissen führen, die nicht vom Gesetzgeber gewollt sein können.

    Die Beitragserstattung wurde 1957 im Hinblick auf die damalige Erschwerung des Weiterversicherungsrechts eingeführt; sie sollte den vom Verlust des Weiterversicherungsrechts Betroffenen einen Ausgleich bieten (BSG 14, 5%, 55; BVerfG AozR Nr. 67 zu Art. 5 GG), allein im Bedürfnis eines solchen Ausgleichs findet sie ihre Rechtfertigung (vgl. BSG 10, 127, 129; BVerfG Nr. 16, Ab 15 Es zu Art. 14 GG).

    Demgemäß hat das BSG einen Erstattungsanspruch nicht schon deswegen verneint, weil im Zeitpunkt des Entfallens der Versicherungspflicht ein Weiterversicherungsrecht bestand, sondern es allein auf das Bestehen eines solchen Rechts z.Zt. des Antrags abgestellt (vgl. BSG 10, 127, 129; 14, 5, 54 ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - L 12 R 806/11

    Erstattung von Beiträgen - freiwillige Versicherung - Rumänien - Europäische

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung gegeben ist, ist, anders als der Kläger meint, weder der Zeitraum, für den die Beiträge geleistet wurden noch der Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungspflicht, sondern nach höchstrichterlicher Rechtsprechung - der der Senat folgt - derjenige des Eingangs des Antrags auf Beitragserstattung, sofern zu diesem Zeitpunkt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 64/75 - Juris Rn. 9).
  • LSG Thüringen, 14.09.2006 - L 2 RJ 343/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beitragserstattung gegen die gesetzliche

    Auf das Fehlen eines Rechts zur freiwilligen Versicherung im Zeitpunkt des Entfallens der Versicherungspflicht kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 64/75 -, Breith 1976, 567).
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